Ein Leitfaden (Statement) für Internetnutzer, Eltern, Kinder, Jugendliche, Lehrer, Künstler und andere Menschen

Da bin ich doch auf Telepolis auf einen denkwürdigen Artikel gestossen.
Der Bundesverband der Musikindustrie hat einen Flyer veröffentlicht, der mich veranlasst hat einen eigenen Leitfaden zu schreiben. So viel Einseitigkeit kann ich nicht unkommentiert im Raum stehen lassen. Wie einseitig mein Leitfaden ist, oder auch nicht, mag jeder selbst für sich entscheiden.
 

WIRKLICH LEGAL
SEHR SICHER
ABSOLUT FAIR
UND MIT DEM NÖTIGEN RESPEKT

 

Ein Leitfaden (Statement) für Internetnutzer, Eltern,
Kinder, Jugendliche, Lehrer, Künstler und andere Menschen

Nutzung von Musik, Filmen, Bildern
und Büchern aus dem Internet

Es gibt mehr legale Wege Musik, Software Bücher und Filme aus dem Internet zu genießen als im Allgemeinen bekannt ist. Dabei ist zu beachten das man sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, oder illegal handelt wenn aktuelle Charthits über Peer-to-Peer oder Torrent-Netzwerke oder Filehoster getauscht werden.
Dabei setzt man sich der Gefahr aus von Anwälten der Verwertungsindustrie abgemahnt zu werden. Auch einzelne Künstler können Anwälte beauftragt haben solche Verwertungsverluste zu verfolgen.
Der Tausch über Peer-to-Peer Netzwerke oder Filehoster ist nicht grundsätzlich illegal. Nur muss man auch die Rechte besitzen so etwas auch zu dürfen.

Die Verwertungsindustrie und Verwertungsgesellschaften verschweigen, oder vergessen gerne bei ihrer Argumentation, dass es neue Lizenzformen gibt die eine Nutzung über Tauschbörsen erlauben.
Und das der Tausch, oder die Weitergabe der erstellten Werke sogar ausdrücklich erwünscht ist.

Creative-Commons-Lizenzen sind eine Möglichkeit digitale Inhalte, z.B. Musik, Bildern und Texte zu verbreiten und Internetnutzern zur Verfügung zu stellen. INFO
Beispielsweise nutzt Wikipedia eine der Creative-Commons-Lizenzen um Inhalte zu veröffentlichen.
Unter Creative-Commons-Lizenzen ist es möglich Musik, Bilder, Literatur, wissenschaftliche Arbeiten und Software zu tauschen, nutzen und zu verbreiten.

Leitfaden der Internetnetiquette bei Creative Commons
 

Legal
handelt derjenige der den Namen des Urhebers nennt.
Fair
handelt derjenige der sich an die Lizenzbedingungen hält.
Respekt
zeigt jemand der den Urheber für sein Werk entlohnt und ihm eine angemessene Geldsumme für seine Bemühungen zukommen lässt.
Es gibt eine Reihe weiterer freien Lizenzen die ein legales Tauschen ermöglichen.

General Public License
LFFI
Open Music License
Public Domain

Auch bei diesen Lizenzen gilt
 

Legal
handelt derjenige der den Namen des Urhebers nennt.
Fair
handelt derjenige der sich an die Lizenzbedingungen hält.
Respekt
zeigt jemand der den Urheber für sein Werk entlohnt und ihm eine angemessene Geldsumme für seine Bemühungen zukommen lässt.

 

Das Urheberrecht schützt die Kreativen.

So sollte es sein. Was dabei vergessen wird ist das bei den Kreativen die Beteiligung am Verkauf einer Musik-CD nur einen Bruchteil ausmacht.
Der Anteil bei einem Verkauf einer Musik-CD liegt überwiegend bei 4%. In seltenen Fällen bei über 10%.
Einen großen Anteil beansprucht der Handel mit seinen Vertriebswegen und Zwischenhändlern. Einen ebenfalls großen Anteil beansprucht das Label für sich. Sicherlich sind davon auch Ausgaben wie Promotion und Unterstützung bei der Musikproduktion zu berücksichtigen.
Mehrwertsteuer und GEMAgebühren machen ebenfalls einen grossen Anteil aus.
Info: http://www.delamar.de/musikbusiness/musikbiz-was-musiker-so-an-einer-cd-verdienen-1926/

Ein nicht kleiner Teil der Internetnutzer fragt sich bei diesen Zahlen wer dabei mehr Schutz durch das Urheberrecht genießt. Sind es die Kreativen, z.B Metallica oder Sven Regener? Oder 100 Kulturschaffende, die einen offenen Brief an unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben haben?
http://tim.geekheim.de/wp-content/uploads/2008/04/offener-brief.pdf
Oder ist es evtl. die Verwertungsindustrie die über Umsatzeinbrüche klagt?

 

Der Schutz der Urheber ist geregelt

Es ist dem Gesetzgeber egal, ob der Urheber einer Verwertungsgesellschaft in Deutschland, oder einer Verwertungsgesellschaft innerhalb der Europäischen Union angehört.
Es ist dem Gesetzgeber ebenfalls egal wenn der Kulturschaffende keiner Gesellschaft angehört, die seine Rechte vertritt, sondern sich selbst um seine Rechte kümmert.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Einige Passagen des Urheberrechts betreffen Verwertungsgesellschaften.
D.h nicht das der Urheber seine Rechte nicht selbst vertreten darf.

 

Erhaltung der Kultur durch
Unterstützung der Kreativen

Um weiterhin für Kulturschaffende einen Anreiz zu bieten uns mit Musik, Kultur, Bilder und literarischen Werken zu versorgen ist eine angemessene Entlohnung eine Voraussetzung.
Das kann durch den Kauf von Datenträgern, z.B. CDś oder MP3 geschehen. Auch der Besuch von Konzerten und dem Kauf von Fanartikeln ist eine gute Möglichkeit Künstler zu unterstützen. Und viele Künstler nehmen auch sehr gerne Lob und Anerkennung entgegen.
Alles ist geeignet.
Der Künstler, der eine breite Fanbasis hat, wird nicht so schnell vom Kulturhimmel verschwinden.

Respekt
zeigt jemand der den Urheber für sein Werk entlohnt und ihm eine angemessene Geldsumme für seine Bemühungen zukommen lässt.

 

Youtube

Sehr oft stellen Internetuser fest das einige Videos auf Youtube gesperrt worden sind.
Sie lesen in dann folgenden Satz:

Die Sperrung hat allerdings nicht die GEMA veranlasst, sondern wurde von Youtube vorgenommen.
Die GEMA fordert im Sinne ihrer Mitglieder Geld vom Googleableger.
Die von der GEMA geforderten Beträge sind Google allerdings zu hoch. Der Konzern agiert geschickt mit der Einblendung dieses Bildes und versucht der GEMA den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben.
Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten wurde auf Golem.de mit diesem Artikel beschrieben.
http://www.golem.de/news/gesperrte-videos-darueber-streiten-GEMA-und-youtube-1203-90819.html

Künstler die diese Videos zur Promotion selbst auf Youtube geladen haben, sind nun auf die GEMA sauer. Dabei vergessen diese Künstler das sie selbst nicht ganz unschuldig an der Situation sind.
Denn bei der GEMA gibt es die Möglichkeit Werke von verschiedenen Verwertungsrechten auszuschließen.

Da wären die Rechte über:

  • das musikalische Aufführungsrecht (§ 19 Abs. 2 UrhG)
  • das Senderecht für Rundfunk (§ 20 UrhG)
  • das Senderecht für Fernsehen (§ 20 UrhG)
  • das Recht der Wiedergabe von Fernsehsendungen (§ 22 UrhG)
  • das Filmvorführungsrecht (§ 19 Abs. 4 UrhG)
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- Bildton- Multimedia 
    und andere Datenträger (§ 21 UrhG)
    
    (speziell im Online-Bereich gibt es im Berechtigungsvertrag unter § 1 Abs .h 
    diverse Unterpunkte, wo hier auch noch Online-Nutzungen einzeln 
    aufgelistet sind, u.a. z.B. als Ruftonmelodie/Klingeltöne etc.)
  • das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht 
    (§§ 16, 17 Abs. 1 UrhG)
  • das Filmherstellungsrecht
Videos vom Rammstein und U2 sind nicht gesperrt weil die beiden Gruppen ihre 
Musik von der Verwertung im Onlinebereich nicht von der GEMA vertreten lassen.
Quelle: allmusic.de

Rein theoretisch wäre es es den Mitgliedern möglich einzelne Songs unter einer freien Lizenz, z.B. Creative Commons zu veröffentlichen wenn der Autor alle Rechte eines einzelnen Songs von der Verwertung ausschließt und selbst wahrnimmt. Praktisch ist es leider unmöglich weil die GEMA ihren Mitgliedern schlicht und einfach verbietet unter Creativ Commons zu veröffentlichen.
Die Autoren, die nun über die Sperrung ihres Videos durch Youtube verärgert sind, haben es schlicht selbst verschuldet wenn Youtube die entsprechenden Videos sperrt.
Und die Plattenlabel die sich über die Sperrung von Videos ihrer Musiker und Bands aufregen, haben schlicht und einfach versäumt, ihre Künstler und Komponisten umfassend zu beraten.

Dieser Aspekt wurde noch nie groß in den Medien aufgeriffen. Das liegt zu einem Teil an den Verschleierungstaktiken der Kontrahenten. Zum Anderen an der oberflächlichen Berichterstattung einiger Medien und der Streichwut mancher Redakteure die mit der Länge eines Artikels, oder der Ausführlichkeit eines Berichtes Probleme zu haben scheinen.
Oder liegt es an der fehlenden Leistungsbereitschaft von einzelnen Autoren ordentlich zu recherchieren, weil sie denken von den Verlagen ihrer Rechte beraubt zu werden?
http://www.irights.info/?q=content/nennt-man-das-enteignung-die-debatte-zum-leistungsschutzrecht-f%C3%BCr-presseverlage

 

Unterschiedliche Meinungen von Autoren, Komponisten und Musikschaffenden

Es gibt Komponisten und Musiker die es verabscheuenswert finden wenn ihre Musik getauscht wird, während andere es etwas lockerer sehen wenn ihre Musik in Tauschbörsen geshared wird. Manche stellen ihre Songs sogar selbst in Tauschbörsen zur Verfügung um so kostenlose Werbung für ihre Musik zu machen.
Ein Teil der Musiker sucht die Sicherheit einer Verwertungsgesellschaft, z.B. GEMA, um Vergütungen für die Veröffentlichung ihrer Musik zu bekommen. Viele gehen davon aus das Musik nur geschützt werden kann wenn sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind.
Einige profitieren sehr gut von einer Verwertung durch die GEMA, andere zahlen dabei drauf. Diejenigen, die glauben von der GEMA zu profitieren stellen sich oft bedingungslos sich hinter die GEMA und äußern sich öffentlich auch mit recht markigen Worten.

Sven Regener – Eine Wutrede
http://www.youtube.com/watch?v=UnX-b9TFx3Y .

Andere Mitglieder gehen liebevoll und kritisch mit dem Thema GEMA um und drängen auf Reformen. Und einige treten einfach aus verschiedenen Gründen aus. Z.B. weil sich die Mitgliedschaft einfach nicht ausgezahlt hat, oder weil Sie mit dem System der GEMA nicht mehr einverstanden sind. Manche verteufeln die GEMA sogar und bezeichnen sie als geldgierigen Moloch.
Bei einer großen Gruppe von Menschen gibt es immer viele unterschiedliche Meinungen. Das muss immer differenziert gesehen werden. Wenn man unterschiedliche Standpunkte kennt fällt es leichter sich eine eigene Meinung zu bilden.
Leider kommen meist die Interessenvertreter der Verwerter öffentlich zu Wort, was zu einer Verschiebung der öffentlichen Meinung und bei politischen Organen führt. Wünschenswert wäre statt dessen eine breit geführte öffentliche  Diskussion.

 

Das Internet, ein rechtsfreier Raum?

Prinzipiell ist das Internet geregelt. Genauso wie es z.B. die Straßenverkehrsordnung gibt. Man kann sich dort frei bewegen und sich an die Regeln halten.
Oder man bewegt sich wie man will und hält sich nicht an die aufgestellten Regeln. Man tauscht und saugt Musik, Bücher, Videos oder geht bei Rot über die Ampel. Mancher Verstoß geschieht aus Unwissenheit oder auch mit Absicht, wie zum Beispiel falsch parken. Diejenigen, die das Internet in engen Grenzen regulieren wollen sind auch nicht vor Fehltritten gefeit. http://www.laut.de/Urheberrecht/MGMT-verklagen-Nicolas-Sarkozy/26-02-2009

Man kann somit sagen schwarze Schafe gibt es überall. Das gilt für Abofallenbetreiber wie für Steuerhinterzieher. Das Internet ist geregelt wie das tägliche Leben. Entweder man verhält sich kooperativ und agiert mit der Gemeinschaft, oder egoistisch und lässt die Sau raus.
Eine weitere Regulierung des Internet ist eigentlich völlig unnötig. Es existieren auch viele selbstregulierende Mechanismen innerhalb des Netzes. Beispielsweise Foren in denen vor Abzockseiten gewarnt wird und in denen Tipps gegeben werden wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützt.
Wenn man wachsam ist und sich mit offenen Augen durch das Netz bewegt ist man genau so sicher wie im Straßenverkehr. Wenn man wie im Straßenverkehr gelernt hat für andere mit zu denken ist vieles im Internet genauso einfach.
Wer sich wirklich rechtsfrei benimmt den trifft, entweder der starke Arm des Gesetzgebers oder wenn der zu kurz ist, eine Reaktion der Netzgemeinde.
Wer unreflektiert behauptet das Internet wäre ein rechtsfreier Raum sollte sich entweder aus dem Straßenverkehr, oder sogar aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Eine absolute Regelkonformität wird es nie geben. Wer sich genau so achtsam im Internet bewegt ist wie im Straßenverkehr vor bösen Überraschungen gefeit.
Absolute Sicherheit gibt es leider nirgendwo!

 

Gesetzeskonformer Umgang mit Musik aus dem Internet

Es gibt viele legale Möglichkeiten sich Musik aus dem Internet zu besorgen. Da wären z.B. die großen kommerziellen Portale wie I-Tunes, Amazon, musicload , und viele weitere zu nennen, bei denen Musik käuflich zu erwerben ist.
Es gibt auch die Möglichkeit bei Internetradios sog. Radioripper zu benutzen. Das ist vergleichbar mit Videoaufzeichnungen aus dem Fernsehen, oder wie es noch einige Ältere kennen die Aufnahme mit Kassettenrecorder. Nur halt sehr viel komfortabler. Manchmal muss man allerdings auch etwas Zeit in die Nachbearbeitung investieren, da nicht alle Internetradiosender die Schnittmarken genau an den Anfang, oder an das Ende eines Songs legen.
Da auf Datenträgern wie Festplatten, Drucker, beschreibbaren CD oder USB-Sticks eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften abgeführt wird macht man sich mit dem Gebrauch dieser Programme z. Zeit noch nicht strafbar. Allerdings wird von einigen Verwertern gefordert den Einsatz dieser Programme unter Strafe zu stellen. B.z.w. die Radiorippprogramme zu verbieten.
Oder man hört nebenbei Musik von den großen Streamanbietern, ohne die Musik auf den Computern zu speichern. Einige Dienste sind kostenlos und werden mit Werbung finanziert, andere sind kostenpflichtig und man muss ein ABO kaufen.
Das Hören von Musik bei Youtube ist ebenfalls legal. Wird die Musik mit Hilfe eines Browserplugins auf der Festplatte gespeichert bewegt man sich wiederum in einem Graubereich hinein. Es wird nicht verfolgt und ist nicht ausdrücklich verboten, aber von einigen Verwerten sehr ungern gesehen.
Es gibt aber noch weitere Alternativen die man legal und sicher nutzen kann. Z.B gibt es Musik die unter das sog. Copyleft fällt, oder die unter einer Creative Commons-License veröffentlicht wird. Die persönliche Nutzung der Musik ist kostenlos und der Tausch im Internet ist auch völlig legal und wird nicht bestraft.
Die Verbreitung von Musik die unter diesen freien Lizenzen steht ist von den Autoren, Urhebern und Musikern erlaubt und sogar erwünscht. Was mit der Musik gemacht werden darf und was untersagt ist regeln die Lizenzbestimmungen die der Autor für die einzelnen Werke festgelegt hat.

Quellen für freie Musik:
http://soundcloud.com
Bei Soundcloud gibt es eine große Auswahl an frei verfügbaren Songs. Es kann dort sehr viel Musik heruntergeladen werden. Es gibt die Möglichkeit Musik zu erwerben die entsprechend gekennzeichnet wurde.

http://ccmixter.org
Für Remixer oder DJ die aus vorhandener Musik eigenes Musikmaterial schaffen und remixen wollen ist dieses Portal sehr zu empfehlen. Die kommerzielle Nutzung der Musik ist aber auch hier untersagt.

http://jamendo.de
Auf Jamendo kann jeder Musik kostenlos herunterladen. Für die kommerzielle Nutzung gibt es ein Lizensierungsprogramm.

Was soll man also machen? Ganz einfach. Das Internet auf legale Weise nutzen. 
Für weitere Infos kann man auch eine der bekannten Suchmaschinen zu Rate zeiehen.

 

Fairer Umgang mit den Urhebern

Dabei müssen sich Verwerter vom Musik wie auch die Nutzer von Musik Fragen stellen wie sie mit der Vergütung von Werken umgehen. Die Verwerter sollten sich fragen ob die Vergütung nicht zu niedrig ist.
Einen Bruchteil an die Komponisten aus zuschütten kann es ebenso wenig sein, wie der Tauschbörsenfreak der Terrabyteweise Musik auf die Festplatte packt, ohne einen Cent zu bezahlen, weil er zur Jäger und Sammler-Fraktion gehört.
Viele Kreative brauchen finanzielle Unterstützung. Sonst wird da bald nichts mehr an Kulturgut geschaffen weil der Anreiz fehlt. Einige verzichten auf das Geld weil es einfach Spaß macht Musik zu machen. Sie sind aber nicht abgeneigt auch mal etwas Geld zu bekommen, denn musikalisches Equipment kostet ebenfalls Geld.
Das man nicht für alles Geld ausgibt weil man es sich nicht leisten kann ist jedem klar. Was einem nicht gefällt wird auch nicht gekauft. Das dürfte auch jedem klar sein.
 

Also wie geht man mit der Musik der Komponisten um?

Die Antwort ist recht einfach: „Fair“
Wie fair oder unfair der Einzelne mit der Nutzung von Musik umgeht muss sich jeder selber fragen. Wirkliche Fans kaufen die Musik die ihnen gefällt und gehen zu Konzerten. Oder wenn ihnen das Geld fehlt eines von den beiden. Je nach Möglichkeit.
Auf Seiten der Verwerter muss sich auch einiges verändern.
Knebelverträge dienen nur dazu das einem die Künstler weglaufen und sich selbst vermarkten. Geringe Vergütungen sind kein großer Anreiz weiter gute Musik zu machen.

 

Wie geht man als Künstler mit den Nutzern von Musik um?

Die Antwort ist ebenfalls recht einfach: „Fair“
Dazu muss einem klar sein das nicht jeder Geld für Musik ausgibt die nicht ausreichend gefällt um dafür was zu bezahlen. Andere Begehrlichkeiten, wie z.B. das neueste Smartphone können wichtiger sein. In Zeiten von knappen Löhnen und Gehältern reißt eine kaputte Waschmaschine schon mal ein großes Loch in die Haushaltskasse. Also gebt den Leuten einen Anreiz eure Musik zu kaufen.
Macht gute Musik für eure Fans.
Gebt Konzerte zu denen man hingeht und die Leute gerne wiederkommen.
Kriminalisiert eure Fans nicht.
Und vor allem: Hütet euch davor sie zu beschimpfen. Sie werden euch verloren gehen!

 

Autor: K.Gottschlich
Herausgeber: http://aiwam.net
Der Text steht unter einer Creative Commons-License

 

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